Vom 22. Mai bis 16. August 2015 findet in Alzenau die bayerische Gartenschau "Natur in Alzenau" statt.
Im Stadtzentrum von Alzenau entstehen auf 9 Hektar die Themenparks "Energie" und "Miteinander der Generationen".
Vom 22. Mai bis 16. August 2015 findet in Alzenau die bayerische Gartenschau "Natur in Alzenau" statt.
Im Stadtzentrum von Alzenau entstehen auf 9 Hektar die Themenparks "Energie" und "Miteinander der Generationen".
Ab sofort erhalten Sie in Ihrer VR-Bank eG Geschäftsstelle Dauerkarten für die Bayerische Gartenschau im Vorverkauf.
VVK 1) | Regulär | |
---|---|---|
Dauerkarte Erwachsener | 50,00 € | 60,00 € |
Dauerkarte Kind | 10,00 € | 20,00 € |
Dauerkarte Begünstigt 2) | 35,00 € | 25,00 € |
1) Vorverkauf (VVK):
Der Dauerkartenvorverkauf beginnt am 14. September 2014 und endet am 21. Mai 2015. Ab dann werden die Karten zum regulären Preis an den Kassen der Gartenschau in Alzenau verkauft.
2) Begünstigte:
Sozialhilfe- und Arbeitslosengeldempfänger I und II, Hartz IV-Empfänger, Bundesfreiwilligendienstleistende, Studenten, Schüler, Auszubildende, Berufsschüler und Behinderte jeweils ab dem 18. Geburtstag (entsprechende Berechtigungen bzw. Ausweise sind vorzulegen).
Begleitpersonen von Behinderten haben freien Eintritt, wenn im Behindertenausweis der Buchstabe B oder H eingedruckt ist.
Ja. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Gartenschau sind inklusive.
Ab dem fünften Besuch. Dauerkartenbesitzer haben den Vorteil, am Abend auch nach Kassenschluss ins Gartenschaugelände zu kommen, und es gibt einzelne Sonderveranstaltungen nur für Dauerkartenbesitzer (z.B. Eröffnung ausgewählter Blumenschauen).
Nein, es sei denn, sie fallen unter "Begünstigte".
Nein, dies ist nicht möglich.
Gegen Rückgabe der beschädigten Karte ist ein Umtausch nur in der Geschäftsstelle der Gartenschau möglich.
Nein. Sie ist personenbezogen. Sie gilt nur vollständig ausgefüllt (laut amtlichen Ausweis) und mit dauerhaft eingeklebtem Lichtbild. Wird beim ersten Eintritt ins Gelände kontrolliert; auch während der Gartenschauzeit werden Stichproben durchgeführt. Bei Missbrauch erfolgt der Einzug der Karte!
Kinder bis 17 Jahren haben freien Eintritt in Begleitung Erwachsener, Kinder und Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener benötigen eine entsprechende Dauer- oder Tageseintrittskarte für Kinder.
Generell gilt: Eltern tragen Sorge für die Erfüllung der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Der gesamte Aufenthalt auf dem Gelände, insbesondere die Benutzung der Spiel- und Wasserspielplätze und Sportgeräte, erfolgt auf eigene Gefahr.