In der Krise haben Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zugenommen. Kein Wunder also, dass viele Menschen mit weniger Geld zurechtkommen müssen oder gar in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Erfahren Sie hier, mit welchen drei Schritten und Sofortmaßnahmen Sie Ihre kurzfristige Liquidität verbessern.
Finanzieller Engpass durch Corona? Mit diesen drei Schritten kommen Sie sicher durch die Krise
Erster Schritt: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen
Es kann Angst machen, wenn auf einmal das Geld fehlt. Wichtig ist, dass Sie jetzt besonnen handeln und sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wie hoch die Summe ist, die Ihnen fehlt und welche Alternativen zu den bisherigen Einnahmen bestehen.
Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Wie hoch sind Ihre aktuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben?
- Welcher Gewinn oder Verlust ergibt sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen?
- Werden in nächster Zeit bestimmte, größere Zahlungen fällig? Falls ja: in welcher Höhe?
- Wie hoch sind die Rücklagen, auf die Sie zurückgreifen können?
- Welche Zahlungen haben Vorrang, auf welche Zahlungen können Sie verzichten?
Erstellen Sie sich auf Basis Ihrer Antworten eine Übersicht, aus der klar ersichtlich wird, wo Sie finanziell stehen. Dadurch haben Sie einen Anhaltspunkt, inwieweit Sie Kosten reduzieren oder Hilfe beantragen sollten.
Zweiter Schritt: Nehmen Sie staatliche Hilfen in Anspruch
Sobald Sie wissen, wie viel Geld Ihnen monatlich fehlt, sollten Sie sich nach staatlichen Hilfen erkundigen. Denn: Erst mit dem Antrag wird eine mögliche Zahlung in Gang gesetzt, wodurch Sie im Zweifel wertvolle Tage und Wochen verlieren, die Sie nachträglich nicht ausgleichen können.
Betroffene Eltern erhalten besondere Hilfen
Eltern, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise zu Hause betreuen und deshalb auf regelmäßige Einnahmen verzichten müssen oder Verdienstausfälle haben, können für höchstens 20 Wochen in Form der sogenannten verlängerten Lohnfortzahlung bis zu 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Diese Sonderregelung gilt bis Ende des Jahres 2020. Informieren Sie sich auf der Seite der Bundesregierung über die Bedingungen und Beantragung.
Reicht Ihr Einkommen nicht mehr aus, weil Sie wegen Teilzeit- oder Kurzarbeit jetzt weniger verdienen, haben Sie zudem zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) in Höhe von 185 Euro pro Kind und Monat. Aufgrund der Corona-Krise haben Sie seit dem 01.04. vereinfachten Zugang zu dem „Notfall-KiZ“. Ob Sie generellen Anspruch haben, finden Sie mit dem „KiZ-Lotsen“ der Bundesagentur für Arbeit heraus.
Eine weitere Möglichkeit für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist der Kinderbonus. Der Kinderbonus ist eine einmalige Zahlung von 300 Euro pro Kind als Aufschlag auf das Kindergeld. Ein zusätzlicher Antrag ist hier nicht erforderlich – der Betrag wird in zwei Raten von jeweils 150 Euro zusammen mit dem Kindergeld überwiesen. Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wenn das Geld für die Miete knapp wird: Wohngeld beantragen
Haben Sie aufgrund der Krise Schwierigkeiten, Ihre Miete zu zahlen, konnten Sie bis zum 30. Juni 2020 Ihre Mietzahlungen nach Absprache mit dem Vermieter stunden. Doch seit Juli darf Mietern wieder gekündigt werden, wenn sie nicht zahlen. Sind Ihre Corona-bedingten finanziellen Schwierigkeiten weiterhin so immens, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können oder den Lebensunterhalt Ihrer Familie gefährden, sollten Sie sich zunächst an Ihren Vermieter wenden, Ihre Situation schildern und gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Zusätzlich ist es empfehlenswert zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und Ihnen somit bis zu 200 Euro Mietzuschuss vom Staat zustehen. Wenden Sie sich dafür an Ihre örtliche Wohngeldstelle. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Als Student Überbrückungshilfen nutzen
Viele Studierende, die infolge der aktuellen Corona-Pandemie ihre Jobs verloren haben, stellt das vor finanzielle Engpässe. Sollten auch Sie studieren und Unterstützung benötigen, können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online ein zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro pro Monat beantragen – unabhängig von Ihrem Einkommen oder dem Ihrer Eltern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW.
Dritter Schritt: Reduzieren Sie Ihre laufenden Kosten
Um Ihre finanzielle Lage zu verbessern, sollten Sie zudem kurzfristig Ihre Ausgaben reduzieren. In erster Linie ist es sinnvoll, bei den Kosten anzusetzen, auf die Sie am einfachsten verzichten können. Sind Ihre Ausgaben trotz der oben genannten Maßnahmen noch zu hoch, bestehen einige Möglichkeiten, größere Ausgaben zu pausieren.
Unnötige Verträge oder Abonnements kündigen oder pausieren
Zahlen Sie einen monatlichen Beitrag für ein Sportstudio, das Sie zurzeit oder bereits seit längerem nicht mehr aktiv nutzen? Werden Ihnen jeden Monat Kosten für Zusatzversicherungen abgezogen, die Sie nicht wirklich benötigen? Haben Sie eine Monats- oder Jahreskarte für den Öffentlichen Nahverkehr, aber können diese zurzeit nicht nutzen? Diese und ähnliche überflüssige Ausgaben sollten Sie überprüfen und die Verträge gegebenenfalls kündigen oder sich erkundigen, ob es eine Möglichkeit der Erstattung gibt.
Übrigens: Hat Ihr Sportstudio aufgrund der Corona-Krise geschlossen, haben Sie ein Recht auf einen Wertgutschein oder die Auszahlung des Gutscheins, sofern Sie die Mitgliedschaft vor dem 08. März 2020 geschlossen haben.
Überprüfen Sie auch, ob Ihnen bereits gezahlte Leistungen eventuell zurückerstattet werden können, beispielsweise im Fall von stornierten Reisen.
Größere Anschaffungen gegebenenfalls verschieben
Wollten Sie dieses Jahr ein neues Auto kaufen, in eine eigene Immobilie investieren oder die eigenen vier Wände errichten? Überlegen Sie, ob sich diese Vorhaben verschieben oder eventuell später neu planen lassen.
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wenn Sie Kredite nicht mehr zahlen können
Können Sie aufgrund der Pandemie Ihre Darlehensraten, beispielsweise von einem privaten Anschaffungsdarlehen oder einem Immobilienkredit nicht mehr zahlen, sollten Sie so bald wie möglich Kontakt zu Ihrem Bankberater aufnehmen, um die durch die Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle nachzuweisen. Darüber hinaus können Sie gemeinsam mit Ihrer Bank eine Lösung für die Fortsetzung Ihres Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.
Unsere Beraterinnen und Berater freuen sich auf Ihren Anruf und stehen Ihnen bei Fragen gerne telefonisch zur Verfügung. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Prüfen Sie die Möglichkeit, Verträge für die Altersvorsorge ruhen zu lassen
Generell besteht auch die Option, langfristige Verträge, beispielsweise für die Altersvorsorge, auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere bei Riester- oder Rürup-Verträgen, betrieblichen Altersvorsorgen oder klassischen Lebensversicherungen raten wir allerdings zur Vorsicht: Trennen Sie sich nicht unüberlegt von schriftlichen Vereinbarungen! Prüfen Sie stattdessen, ob es möglich ist, Verträge ruhen zu lassen oder Beiträge stunden zu können. Zwar verlieren Sie dann unter Umständen die Grundzulage für das aktuelle Jahr, können den Vertrag aber nach einigen Monaten wie gewohnt weiterführen.
Ähnliches gilt übrigens für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch diese können Sie in der Regel ruhend stellen. Allerdings genießen Sie für diesen Zeitraum keinen Versicherungsschutz und erhalten im Fall der Fälle keine Leistungen aus der Versicherung. Prüfen Sie also, ob dieser Schritt wirklich notwendig ist.
Strom, Wasser & Co. später zahlen, wenn Ihre Grundversorgung gefährdet ist
Vom 01. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 hatten Sie als Verbraucher gesetzliches Recht auf einen Zahlungsaufschub Ihrer Kosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon- und Internetanschluss. Das heißt: Sie konnten die Zahlungen befristet aussetzen, wenn der Lebensunterhalt wegen der aktuellen Lage gefährdet war. Seit Juli müssen diese Zahlungen nun wieder in einer Summe nachgezahlt werden. Falls Sie die Rechnungen für Juli und später nicht bezahlen können, sollten Sie sich direkt an Ihren Anbieter wenden. Vielleicht ist es möglich, Ratenzahlungen zu leisten.
Grundsätzlich gilt: Kontaktieren Sie vor einer Aussetzung oder Stundung immer vorab, am besten schriftlich, Ihren jeweiligen Anbieter und klären, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen. Vielleicht ist Ihr Anbieter bereit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Fragen? Wir sind nach wie vor für Sie da!
Wir wissen, dass in der aktuellen Situation vermehrt Fragen auftreten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Unsicherheiten bestehen oder Sie Hilfe benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater freuen sich auf Ihren Anruf und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen zur Verfügung.
Kommen Sie gut durch die Krise – und bleiben Sie gesund!
Stand vom 17.08.2020
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