Existenziell: Ihre Berufshaftpflichtversicherung

Mit einer von der Frankfurter Volksbank Rhein/Main vermittelten Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich als Freiberufler vor den Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden.

Besser verstehen

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben: Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare können für falsche Gutachten oder eine fehlerhafte Beratung haftbar gemacht werden und brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung für Ihr Zulassungsverfahren.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann darüber hinaus aber auch für Freiberufler anderer Berufsgruppen interessant sein. Ob Sie dazu gehören, finden wir am besten bei einem gemeinsamen Termin in einer Filiale in Ihrer Nähe heraus.

Persönlicher Vorteil

Ganzheitlich und maßgeschneidert: Allein aufs Internet sollte man sich nicht verlassen. Mit einer guten Beratung lässt sich oft noch mehr aus Konditionen und Tarifen herausholen. Wer sich nicht gut auskennt, läuft außerdem Gefahr, durch falsche Eingaben im Onlinerechner selbst ein ungeeignetes Angebot zu erzeugen. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Wir nehmen uns im Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Lebenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren.

  • Gewissenhafte Beratung - in aller Ruhe
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Häufig gestellte Fragen

Für welche Berufsgruppen außer Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Notaren ist die Berufshaftpflichtversicherung noch empfehlenswert?

Auch als gerichtlich bestellter Treuhänder, wie zum Beispiel als Betreuer oder Nachlassverwalter, müssen Sie fremde Vermögensinteressen wahren und können ebenfalls für Pflichtverletzungen belangt werden. Sie sind in einer anderen Berufsgruppe tätig? Mit einem Versicherungscheck in einer Filiale in Ihrer Nähe finden wir gemeinsam heraus, ob eine Berufshaftpflichtversicherung für Sie nötig ist oder in Frage kommt.

Welche Leistungen übernimmt die von der Frankfurter Volksbank Rhein/Main vermittelte Berufshaftpflichtversicherung genau?

Im Falle eines Vermögensschadens prüfen wir, ob die an Ihr Unternehmen gestellten Forderungen berechtigt sind. Sind Sie tatsächlich dazu verpflichtet, den Schaden zu bezahlen, wird die Schadenssumme im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme beglichen. Bei überhöhten oder unberechtigten Forderungen werden diese abgewehrt, falls nötig auch vor Gericht, inklusive Übernahme der Prozesskosten.

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne.

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