Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Unternehmen in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu gehört auch die Flexibilisierung der Kurzarbeit. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 erleichtert.
Flexibilisierung der Kurzarbeit
So können Unternehmen leichter Kurzarbeitergeld beantragen
Erleichterungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld
Die Flexibilisierung der Kurzarbeit soll die Liquidität Ihres Unternehmens schützen und dazu beitragen, betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Krise zu verringern beziehungsweise zu verhindern. Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden und lässt sich nun zu verbesserten Bedingungen in Anspruch nehmen.
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Angesichts der schweren wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie hat sich der Koalitionsausschuss am 22. April 2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen können, erfahren Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei der Bundesagentur für Arbeit.
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Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2020
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.