Ihre Kfz-Versicherung der R+V: Rundum sicher unterwegs

Kfz-Versicherung wechseln: Das Wichtigste auf einen Blick

Der 30. November naht, und das bedeutet, es ist Zeit für eine Entscheidung, die Ihre finanzielle Zukunft beeinflussen kann: Ihr Kfz-Versicherungswechsel. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

 

Wann kann ich wechseln?

Ihr Wechselzeitpunkt hängt vom aktuellen Vertragsende ab. Wenn Ihr Vertrag bis zum 31. Dezember läuft, ist der 30. November der Kündigungsstichtag. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, z.B. bei neuen Fahrzeugen, Umzügen oder Anpassungen des Versicherungsschutzes. 

Die verschiedenen Formen einer Kfz-Versicherung

Schützen Sie Ihr Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer durch verschiedene Kfz-Versicherungsarten:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben, schützt vor finanzieller Haftung bei Unfällen.
  • Teilkaskoversicherung: Sicherheit vor finanziellen Verlusten durch Schäden wie Brand, Entwendung und mehr.
  • Vollkaskoversicherung: Umfassender Schutz, auch bei selbstverschuldeten Unfällen.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterstützung bei Unfallhaftung, Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinproblemen.
  • Fahrerschutzversicherung: Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen, inklusive Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
  • Schutzbrief: Hilfe bei Pannen und Unfällen, inklusive Abschleppen und Krankenrücktransport.

 

Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Leistungen der R+V-KfzPolice.

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Häufig gestellte Fragen

Wer ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und die Insassen des Fahrzeugs versichert.

Wie ist der Versicherungsschutz in Ländern außerhalb Deutschlands geregelt?

Der Versicherungsschutz besteht in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU.

Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Ihrer Tarifart sowie Ihrem speziellen Versicherungsvertrag ab.

Werden im Rahmen meines Schutzbriefs auch die Kosten für ein Mietauto übernommen?

Im Inland und europäischen Ausland werden diese Kosten ganz oder teilweise ersetzt: Fahrzeugausfall (Weiter- bzw Rückfahrt, Mietwagen oder Übernachtung).

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Wir beraten Sie gerne.